Dein Weg zur ANP-Mitgliedschaft
Schön, dass Du dich für eine ANP Mitgliedschaft interessierst. Die nachfolgenden Schritte leiten Dich durch die Registrierung:
- Untenstehendes Formular ausfüllen – Nach dem Ausfüllen und Absenden des Formulars hast Du einen ANP Bern Basisaccount.
- Betrag für Jahresmitgliedschaft via Paypal oder Banküberweisung auf das Konto des ANP Bern überweisen.
- Sobald die Überweisung bestätigt wurde, wird der Basisaccount auf einen vollwertigen ANP-Account aktualisiert.
Die Aktivierung des ANP-Accounts kann bis zu einer Woche dauern.
Registrierungs-Formular
Bezahlung via Banküberweisung
Kontoinhaber: ANP Bern, Postfach 2070, 3001 Bern
Bank: UBS Bern & Luzern
Konto-Nr.: 0235-602548.01G
IBAN: CH75 0023 5235 6025 4801 G
Clearing-Nr.: 0235
Zahlungszweck: Name Vorname Jahr E-Mail-Adresse
Weitere Informationen zu Deiner Mitgliedschaft:
Benutzeraccounts
- Basisaccount – Der Basisaccount dient der Erfassung der Benutzerdaten und hat keine Berechtigungen. Ein Upgrade dieses Accounts erfolgt nach erfolgreicher Zahlung der Mitgliederbeiträge.
- ANP-Account – Der ANP-Account gibt Dir Vollzugriff auf die Inhalte der Webseite des ANP Bern (insb. Download-Bereich mit Prüfungsunterlagen und ius§flash im Volltext).
Arten von Mitgliedern (Statuten 17.09.2014, Art. 5 Abs. 1 und 2)
- Aktivmitglied (25 CHF / Jahr) – Aktivmitglied ist, wer die Anwaltsprüfung noch nicht abgelegt hat.
Wer die Prüfung im ersten Durchgang nicht bestanden hat, bleibt bis zur nächsten Prüfungssession Aktivmitglied. - Passivmitglied (50 CHF / Jahr) – Wer die Prüfung bestanden hat oder zum zweiten Mal nicht bestanden hat, ist Passivmitglied.
Wer kann Mitglied werden? (Statuten 17.09.2014, Art. 3)
- Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums, die die Anwalts- oder Notariatsprüfungen im Kanton Bern ablegen wollen;
- Anwälte und Notare mit Berner Patent;
- Personen, die ein Anwalts- oder Notariatspraktikum im Kanton Bern absolviert haben.
Fälligkeit der Mitgliederbeiträge (Statuten 17.09.2014, Art. 6)
- Die Mitgliederbeiträge sind jeweils per 1. Januar geschuldet.
Vereinsjahr (Statuten 17.09 .2014, Art. 24 Abs. 1)
- Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr und beginnt mit dem 1. Januar.
Besonderheiten bei unterjährigem Vereinsbeitritt
- Bei Vereinsbeitritt vor dem 1. Juli gilt der Mitgliederbeitrag für das Beitrittsjahr.
- Bei Vereinsbeitritt nach dem 1. Juli gilt der Mitgliederbeitrag bis Ende des nächsten Vereinsjahres.
Nichtbezahlen (Statuten 17.09.2014, Art. 7 lit. a i.V.m. Art. 10 Abs. 1 lit. a)
- Wer den Beitrag nicht fristgerecht bezahlt, wird automatisch und ohne weitere Mitteilung ausgeschlossen.